MEDIZINISCHE HAUSKRANKENPFLEGE
betrifft alles Medizinische:
- Verbandwechsel
- Medikamenten-Vorbereitung (meist für eine Woche)
- Sondenernährung (künstliche Ernährung)
- Stoma-, Fistel- und Katheterpflege
- S.c.- Injektionen (zb Lovenox oder Insulin)
- Impfungen (i.m.-Injektionen)
Medizinische Hauskrankenpflege bietet die Möglichkeit, Erkrankte in ihrer häuslichen Umgebung zu versorgen. Anstatt in einer Krankenanstalt werden die Erkrankten zu Hause mit den notwendigen medizinischen Leistungen versorgt.
Medizinische Hauskrankenpflege ist für ein und dieselbe Krankheit mit längstens 28 Tagen begrenzt und für diesen Zeitraum bewilligungsfrei. Sie kann jedoch nach Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der Österreichischen Gesundheitskasse verlängert werden.
Die medizinische Hauskrankenpflege muss von einer Ärztin bzw. einem Arzt angeordnet werden. Die Verordnung muss folgende Informationen enthalten:
- Diagnose
- Art der Behandlungen (z. B. Verbandwechsel)
- Bei Dekubituspflege: Größenangabe, Lokalisierung, bisheriger Verlauf und angestrebtes Therapieziel
- Angabe des Vertragspartners, der die Leistungen erbringt
- Adresse, wo die Hauskrankenpflege durchgeführt wird
Ihre Investition:
MedHKP
30 min: € 30,00
(inkl Dokumentation)
Fahrtkostenzuschuss innerhalb von Wien: € 15,00
Bitte vorab alle notwendigen Materialien besorgen!
Sie haben Anspruch auf einen Kostenzuschuss, wenn die Pflege von diplomiertem Pflegepersonal durchgeführt wird.
Sie übernehmen die Kosten der Behandlungen zuerst selbst und beantragen dann einen Kostenzuschuss.
- EUR 9,80 als Grundbetrag bis zur Dauer von 45 Minuten
- EUR 3,30 für jede weitere volle Viertelstunde des jeweiligen Hausbesuchs
- Vor- und Nachname
- Sozialversicherungsnummer
(inkl. Geburtsdatum) der Patientin bzw. des Patienten - Diagnose
- Datum, Art und Dauer der durchgeführten medizinischen Leistungen für jeden Hausbesuch in Minuten
- Honorar mit Angabe der Mehrwertsteuer und des Mehrwertsteuersatzes
- Saldierungsvermerk „Betrag bar erhalten“ bzw. beigelegter Einzahlungsabschnitt
- Unterschrift und Stempel der Organisation bzw. der diplomierten Pflegeperson
Pro Hausbesuch bekommen Sie folgenden Kostenzuschuss:
Sie brauchen eine ärztliche Verschreibung, die bestätigt, dass die medizinische Hauskrankenpflege anstelle einer sonst notwendigen Pflege in einer Krankenanstalt erfolgt. Wichtig ist außerdem, dass Sie die Honorarnote im Original einreichen und diese folgende Informationen enthält:
Zudem wird die Bewilligung des Medizinischen Dienstes bei länger als vier Wochen dauernder medizinischer Hauskrankenpflege benötigt.
Bitte vergessen Sie nicht, die Bankverbindung der Versicherten bzw. des Versicherten anzugeben.
ÜBERGANGSPFLEGE / KURZZEITPFLEGE
Für die Zeit bis eine Organisation die Betreuung übernimmt oder ein Platz in einem Pflegeheim frei wird gibt es die Übergangspflege.
Wenn pflegende Angehörige eine Zeit lang ausfallen, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege.
Kurzzeit bzw. Übergangspflege kann zwischen 4 Tagen und max. 3 Monaten in Anspruch genommen werden.
Es gibt die Möglichkeit einer Übergangspflege / Kurzzeitpflege im eigenen Wohnbereich. Dies ist jedoch von den Gegebenheiten und dem Gesundheitszustand der betroffenen Person abhängig.

Ihre Investition:
Übernahme von Pflegenotfällen (je nach Kapazität)
inkl Dokumentation
30 min: € 30,00
Betreuung ohne Pflege 30 min: € 20,00
Entlastungsservice:
Ich biete auch speziell für pflegende Angehörige einen Entlastungsservice an, bei welchem ich Ihr Familienmitglied für 1 bis 3 Stunden im vertrauten Umfeld betreue und/oder pflege. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erfolgt eine ausführliche Anamnese, um die Pflegemaßnahmen im Rahmen des Pflegeprozesses zu planen und eine optimale Begleitung gewährleisten zu können.
Gerne begleite und unterstütze ich Sie auch mittels Entlastungsgesprächen! Diese helfen Ihnen, die herausfordernde Situation als pflegender Angehöriger besser bewältigen zu können.
PALLIATIVPFLEGE
Palliativpflege gewährleistet Patienten im fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren Erkrankung durch fachlich fundierte, umfassende, individuelle und kreative Pflege eine möglichst hohe Lebensqualität und Selbstbestimmung.
Hier steht die Lebensqualität des Betroffenen absolut im Vordergrund! Natürlich werden in der Palliativpflege auch die Angehörigen (nach Wunsch) miteinbezogen und begleitet um sie bestmöglich zu unterstützen – auch in der Zeit danach.
Mit der sogenannten häuslichen Palliativpflege verbleiben Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt im vertrauten Umfeld. Das gibt ihnen häufig ein Gefühl von Sicherheit und innerem Frieden. Als Angehöriger erhalten Sie durch ambulante Pflege Unterstützung in der Palliativpflege.

Ihre Investition:
Übernahme von Palliativpflege
inkl Dokumentation
30 min: € 40,00
Betreuung ohne Pflege 30 min: € 25,00
Verschwiegenheit und Diskretion sind Voraussetzung und absolute Grundlage eines Vertrauensverhältnisses und für eine wertvolle Zusammenarbeit und daher essentiell! Deswegen besteht die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege.
Meine Leistungen (ausser medizinischer Hauskrankenpflege!!) sind nicht mit den Krankenkassen verrechenbar da keine spitalsverhindernde Maßnahme.
Sie erhalten von mir eine Rechnung die Sie bar oder per Erlagschein bezahlen und die Sie trotzdem bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Im Rahmen des Jahresausgleichs beim Finanzamt können Sie die Rechnung dann jedenfalls geltend machen.